Rechtsprechung
BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist - Sofortige Beschwerde - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten - Wiedereinsetzungsfrist
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 234 Abs. 1, §§ 516, 114
Wahrung der Frist für Wiedereinsetzung bei Zustellung der PKH-Entscheidung an den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1606
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Pflichten des Armenanwalts
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Denn nicht die Entscheidung über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe als solche oder deren Zustellung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf, sondern der tatsächliche Wegfall des bisher in der in der Armut der Partei begründeten Hindernisses zur Einlegung des Rechtsmittels, der eintritt, sobald die Partei oder ein von ihr Bevollmächtigter Kenntnis von der Bewilligung erlangt (vgl. BGHZ 30, 226, 229). - BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Wird ihm der dem Antrag ganz oder teilweise stattgebende Beschluß zugestellt, setzt dies die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO in Lauf, ohne daß es darauf ankommt, ob, wann und auf welche Weise dieser Beschluß auch dem beigeordneten Rechtsanwalt zugeht, weil hierdurch keine neue Frist in Lauf gesetzt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 142/92 - FamRZ 1993, 694;… Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 234 Rdn. 7 a.E.). - BGH, 03.07.1991 - XII ZB 39/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gesuch um Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, deren Verschulden die Antragsgegnerin sich nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß, hätte es nämlich bei Ausstellung des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung des dem Prozeßkostenantrag (teilweise) stattgebenden Beschlusses oblegen, dafür Sorge zu tragen, daß insbesondere das Ende der Wiedereinsetzungsfrist nebst entsprechender Vorfrist im Fristenkalender und in der Handakte eingetragen und entsprechend gekennzeichnet wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 39/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 18 = VersR 1992, 516).
- BGH, 13.10.1992 - VI ZB 21/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beachtung der Rechtsmittelfristen bei …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Auch wenn man mit der sofortigen Beschwerde in der Benennung eines Wahlanwalts zugleich dessen Bevollmächtigung und Bestellung für den zweiten Rechtszug sieht (vgl. BGHZ 2, 228 f.), endet das Mandat des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, der in die vorbereitenden Maßnahmen der Partei zur Beauftragung eines Rechtsmittelanwalts einbezogen ist, erst mit der Annahme des Vertretungsauftrages durch diesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1992 - VI ZB 21/92 - VersR 1993, 770, 771 und vom 17. April 1978 - II ZR 34/78 - VersR 1978, 722). - BGH, 08.02.1994 - XI ZB 1/94
Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Bewilligung von …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Sie durfte sich nicht darauf verlassen, daß dieser vom Oberlandesgericht benachrichtigt werde und sich sodann von sich aus an sie oder die Antragsgegnerin wenden würde (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94 - VersR 1994, 1324 f.). - BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Auch wenn man mit der sofortigen Beschwerde in der Benennung eines Wahlanwalts zugleich dessen Bevollmächtigung und Bestellung für den zweiten Rechtszug sieht (vgl. BGHZ 2, 228 f.), endet das Mandat des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, der in die vorbereitenden Maßnahmen der Partei zur Beauftragung eines Rechtsmittelanwalts einbezogen ist, erst mit der Annahme des Vertretungsauftrages durch diesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1992 - VI ZB 21/92 - VersR 1993, 770, 771 und vom 17. April 1978 - II ZR 34/78 - VersR 1978, 722).
- OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
Datenschutz: Übermittlung von Daten an die Schufa; hier: Mahnbescheid
Dieses entfällt erst, wenn sie oder ein von ihr Bevollmächtigter von der Bewilligung Kenntnis erlangt, so dass auch erst dann die Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt (BGH FamRZ 2001, 1606; FamRZ 2001, 1143 - 1145; BGHZ 30, 226, 228 f.). - BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01
Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen …
Ob allerdings in der Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts im Prozeßkostenhilfegesuch bereits eine durch schlüssige Erklärung dem Gericht gegenüber erteilte Vollmacht gesehen werden kann, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf Zöller/Vollkommer aaO § 80 Rdn. 5 annimmt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - XII ZB 124/00 - FamRZ 2001, 1606, vom 22. November 2000 - XII ZB 28/00 - FamRZ 2001, 1143, 1144 und vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85 - VersR 1986, 580).